Wissen zahlt sich aus!
Sie haben gehört, dass das die Immobilie Ihrer Nachbarn zum Verkauf steht? Oder kennen ein Grundstück was schon lange einen neuen Eigentümer sucht?
Geben Sie uns einen Tipp! Wenn die von Ihnen genannte Immobilie in einer unserer Auktionen erfolgreich versteigert wird, erhalten sie von uns eine Erfolgsprämie von bis zu € 5.000. Kooperationspartner (B2B) erhalten von uns bis zu 25 % Tippgeberprovision.
So einfach geht es!
Ihre Empfehlung
Sie senden uns Ihren Immobilientipp per Email zu.
Versteigerung der Immobilie in unserer Auktion
Die Immobilie wird zum Höchstwert versteigert.
Wir prüfen Ihren Tipp
Nach positiver Überprüfung senden wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung als Tippgeber mit den jeweiligen Konditionen.
Tippgeberprovision
Nach der Abwicklung erhalten Sie Ihre Prämie ausgezahlt.
1. Sie nennen uns telefonisch oder per Email den Eigentümer und die zum Verkauf stehende Objekt; der Eigentümer muss nach aktuellen Datenschutzgesetz (DSGVO) der Datenweitergabe zustimmen.
2. Wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf und verifizieren die angebotene Immobilie und den Eigentümer.
3. Oder Sie empfehlen uns direkt einen Eigentümer, der sich bei uns meldet und uns unter Hinweis auf Sie, seine Immobilie zum Verkauf anbietet.
4. Wir schließen mit dem Eigentümer einen Einlieferungsvertrag für unsere nächste Auktion ab und vermitteln die Immobilie. Nach erfolgreichem Verkaufsabschluss und nach dem Zahlungseingang der Provision erhalten Sie unsere Gutschrift auf Ihr Konto.
1. Die Immobilie ist uns noch nicht bekannt.
2. Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers der zu veräußernden Immobilie.
3. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich das Angebot nicht an Personen richtet, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden/Mandaten stehen, bzw. denen es standesamtlich untersagt ist, Tipp-Provision zu erhalten.
4. Die Tippgeber – Provision wird bei Privatpersonen bzw. nicht USt-pflichtigen Unternehmen netto ausgezahlt. Brutto (also inkl. USt) zahlen wir an Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind. Für die Endversteuerung der Tippgeber-Provision hat der Empfänger (Tippgeber) selbst zu sorgen.
6. Vermeiden Sie gemäß UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) eine wettbewerbswidrige Akquise.